Kartusche

Kartusche
Kar|tụ|sche 〈f. 19
1. Metallhülse der Artilleriegeschosse, in der sich die Pulverladung befindet
2. 〈Arch.〉 bes. im Barock beliebtes Ornament aus rechteckiger Fläche (für Inschrift, Wappen u. a.) mit Rahmen aus Rollwerk
3. 〈im alt. Ägypten〉 ovale, umrandete Fläche mit dem Namen des Königs
[<frz. cartouche „gerollte Einfassung aus Papier“ <ital. cartuccia „kleines, geringes Papier“; zu lat. charta „Papier“]

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Kar|tụ|sche, die; -, -n [frz. cartouche < ital. cartoccio = Papprolle, zylindrischer Behälter, Tüte zur Aufnahme einer Pulverladung, zu: carta, Karte]:
1.
a) (Militär) Metallhülse (für die Pulverladung der Artilleriegeschosse);
b) (Militär) Hülse mit Pulver als Treibladung von Artilleriegeschossen;
c) spezieller Behälter, in dem für den Betrieb bestimmter Geräte benötigte Stoffe (z. B. Gas für Gaskocher, Toner für Kopiergeräte) in den Handel gebracht werden.
2. (Kunstwiss.) von reich dekoriertem Rahmen umgebene schildartige Fläche (zur Aufnahme von Inschriften, Wappen, Initialen o. Ä.) als Form des Ornaments in Renaissance u. Barock.
3. (Archäol.) die ovale Umrahmung der Königsnamen in altägyptischen Hieroglypheninschriften in Form einer als magische Schutzringe doppelt gelegten Schnur.

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Kartụsche
 
[französisch cartouche, von italienisch cartoccio »Papprolle«, »zylindrischer Behälter«, »Tüte zur Aufnahme einer Pulverladung«, zu carta »Papier«] die, -/-n,  
 1) Archäologie: die ovale Umrahmung der Königsnamen in altägyptischen Hieroglypheninschriften in Form einer als magische Schutzringe doppelt gelegten Schnur.
 
 2) Kunst: medaillonförmiges Ornamentmotiv in Architektur, Kunsthandwerk und Grafik des 16.-18. Jahrhunderts, bestehend aus einer freien Fläche, die Wappen, Inschriften und Malerei aufnehmen kann, und einem Rahmen, der aus Akanthus, Rollwerk, Knorpelwerk oder Rocaille gestaltet ist.
 
 3) Militärwesen: 1) im 17. und 18. Jahrhundert (bei berittenen Truppen auch noch danach) Bezeichnung für die am Bandelier getragene Patronentasche; 2) früher allgemein übliche Bezeichnung für die mit einer Hülle aus Stoff oder Metall versehene Treibladung für großkalibrige Geschosse. Erstmals Ende des 16., allgemein seit Mitte des 18. Jahrhunderts verwendete man anstelle des mit einer Ladeschaufel in das Geschütz eingebrachten losen Pulvers mit einer schützenden Hülle versehene Treibladungen. Diese schon bald als Kartuschen bezeichneten Ladungen bestanden aus einer abgewogenen Menge Pulver in einem Beutel (daher auch »Beutelkartusche«) aus starkem Papier, später aus Leinen oder Seide; aufbewahrt wurden sie in »Kartuschentornistern« aus Leder. Durch den Einsatz der Kartuschen konnte die Feuergeschwindigkeit der Artillerie gesteigert werden. Um 1870 führte man metallene »Hülsenkartuschen« ein, mit denen eine optimale gasdichte Abschließung zwischen Rohr und Verschluss erreicht wurde. Um 1900 setzte sich für leichtere (Schnellfeuer-)Geschütze die Vereinigung von Geschoss und Kartusche zur (großkalibrigen) Patronenmunition durch, deren Hülse heute als Treibladungs-, gelegentlich noch als Kartuschenhülse bezeichnet wird.
 

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Kar|tụ|sche, die; -, -n [frz. cartouche < ital. cartoccio = Papprolle, zylindrischer Behälter, Tüte zur Aufnahme einer Pulverladung, zu: carta, ↑Karte]: 1. (Milit.) a) Metallhülse (für die Pulverladung der Artilleriegeschosse): ein Aschenbecher, aus einer K. gemacht (Küpper, Simplicius 182); b) Hülse mit Pulver als Treibladung von Artilleriegeschossen. 2. (Kunstwiss.): von reich dekoriertem Rahmen umgebene schildartige Fläche (zur Aufnahme von Inschriften, Wappen, Initialen o. Ä.) als Form des Ornaments in Renaissance u. Barock.

Universal-Lexikon. 2012.

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